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Wir schreiben Kundenservice gross!

Mit unserem kostenlosen Rückrufservice bieten wir Ihnen die Möglichkeit, umgehend von uns zurückgerufen zu werden.

Bitte beachten Sie, dass ein Rückruf nur
Montags bis Freitags zwischen
08.00 Uhr und 16.00 Uhr

möglich ist.

* Die mit Sternchen gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.
Alle personenbezogenen Daten werden unter Berücksichtigung des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben und verarbeitet.

 

Bei einem Sterbefall zu Hause sollte der Haus- oder im Verhinderungsfall der Notarzt angerufen werden. Dieser stellt den Tod fest und händigt die Todesbescheinigung aus.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Alten- und Pflegeheim wird die Todesbescheinigung automatisch ausgestellt. Erst nach der Erstellung der Todesbescheinigung dürfen wir den Verstorbenen abholen.

Die Vollmacht dafür zum Download: vollmacht.pdf





Folgende Unterlagen und Dokumente sind wichtig für Behördengänge und die Bestattung.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Beschaffung dieser Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Stammbuch der Familie (oder andere urkundliche Nachweise über den Familienstand des Verstorbenen; z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners etc.
  • Für Ledige: Geburtsurkunde
  • Versicherungskarte der Krankenkasse
  • Rentenbescheid der LVA oder BfA, der Betriebsrente
  • Graburkunde (wenn bereits eine Grabstätte vorhanden ist)
  • Eventuell Verfügungen bezüglich Feuerbestattung oder Seebestattung